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Finanzamt

Veröffentlicht: 21.07.2009

Das Finanzamt ist ebenso auf Zack und will natürlich gleich die Grunderwerbsteuer haben. Dabei richtet sich wohl auch hier die Höhe nach der Bauverpflichtung. Wir erhielten jeweils für Bianca und mich eine Steuerforderung über den halben Betrag. Einträge ins Grundbuch sind interessanterweise erst möglich, wenn nicht nur das Grundstück sondern auch die Steuern bezahlt sind.